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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Rahmenbedingungen für unsere Transport- und Umzugsleistungen

§ 1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Umzugs- und Transportleistungen sowie für damit verbundene Zusatzleistungen der Firma Umzugsmart e.U. (im Folgenden "Transporteur" genannt), die für den Auftraggeber (im Folgenden "Auftraggeber" genannt) erbracht werden.

§ 2Pflichten des Transporteurs

Der Transporteur hat die vereinbarte Leistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers auszuführen. Er ist verpflichtet, das Gut an der Übernahmestelle zu übernehmen, zu befördern und an der Ablieferstelle dem Empfänger abzuliefern.

§ 3Vertragschließende Parteien

Der Beförderungsvertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Transporteur zustande. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung mitzuteilen, ob er als Absender oder als Vermittler auftritt.

§ 4Abholung und Zustellung der Güter

Abhol- und Zustelltermine sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Der Transporteur ist berechtigt, die Güter auch vor dem vereinbarten Termin zu übernehmen oder abzuliefern, sofern der Auftraggeber zustimmt.

§ 5Informationspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dem Transporteur rechtzeitig vor Durchführung der Beförderung alle für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben zu machen, insbesondere über die Art des Gutes, das Gewicht, die Anzahl der Packstücke sowie über etwaige einzuhaltende Termine.

§ 6Stornierung des Beförderungsauftrages

Bei Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Entgelts fällig. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichtbereitstellung des Gutes zum vereinbarten Termin wird das volle Entgelt in Rechnung gestellt.

§ 7Beförderungspapiere

Der Auftraggeber hat alle für die Beförderung erforderlichen Dokumente (z. B. Lieferscheine, Zollpapiere) beizubringen.

§ 8Prüfung des Inhaltes der Sendung

Der Transporteur ist nicht verpflichtet, die Übereinstimmung des Inhaltes der Sendung mit den Angaben im Beförderungspapier zu prüfen. Er ist jedoch berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Unrichtigkeit der Angaben eine Prüfung vorzunehmen.

§ 9Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut transportsicher zu verpacken, sofern nicht ausdrücklich die Verpackung durch den Transporteur vereinbart wurde.

§ 10Beladung und Entladung

Die Beladung und Entladung des Fahrzeuges erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragte.

§ 11Überladung

Der Transporteur ist berechtigt, die Mitnahme von Gütern zu verweigern, wenn dadurch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges überschritten würde oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wäre.

§ 12Auskünfte und Weisungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Transporteur auf Verlangen alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind.

§ 13Lademittel

Sofern Lademittel (z. B. Paletten, Boxen) gestellt werden, bleiben diese im Eigentum des Transporteurs und sind nach Beendigung des Auftrages unverzüglich zurückzugeben.

§ 14Zahlung der Fracht

Das vereinbarte Entgelt ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Erbringung der Leistung in bar, per Überweisung oder mit Bankomat- bzw. Kreditkarte ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 15Aufrechnungsverbot

Gegenüber Ansprüchen des Transporteurs ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 16Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

Dem Transporteur steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag ein Pfandrecht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seinem Besitz befindlichen Gütern des Auftraggebers zu.

§ 17Standgeld

Für Wartezeiten bei der Beladung oder Entladung, die nicht vom Transporteur zu vertreten sind, kann ein angemessenes Standgeld in Rechnung gestellt werden.

§ 18Haftung des Transporteurs

Der Transporteur haftet für Verlust oder Beschädigung des Gutes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere CMR oder UGB). Die Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§ 19Schadensmeldung / Reklamationen

Sichtbare Schäden sind sofort bei Lieferung und vor Unterzeichnung des Lieferscheins schriftlich zu melden. Verdeckte Schäden sind spätestens innerhalb von 2 Tagen (48 Stunden) nach Auftragsausführung schriftlich und mit Fotobeweisen zu melden.

§ 20Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist im Falle von Unternehmergeschäften jener Ort, an dem der Transporteur seinen Geschäftssitz hat.

§ 21Verjährung

Alle Ansprüche gegen den Transporteur verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Kenntnis des Anspruchs, spätestens mit Ablieferung. Bei Konsumenten gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 22Datenschutz

Der Transporteur ist berechtigt, die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten zu speichern und zu verarbeiten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen.

§ 23Sonstiges

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch die jeweiligen gesetzlichen Regelungen zu ersetzen.

Rechtssicherheit & Vertrauen

Unsere AGB dienen der klaren Verständigung und Absicherung beider Vertragspartner. Bei Fragen zu unseren Bedingungen rufen Sie uns gern an: +43 1 9551770

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